Unsere Betreuungszeiten
Betreuungsangebote für die Bedürfnisse Ihrer Familie
Betreuungsmodelle
Wir bieten Betreuung von Montag bis Freitag an.
Kindertagespflege "Wittensander Wühlmäuse"
Die Stunden werden von der Gemeinde Saterland abgerechnet.
Ohne Berufstätigkeit der Eltern werden 20 Stunden wöchentliche Betreuungszeit bewilligt. Bei Berufstätigkeit werden die individuellen Stunden der Berufstätigkeit bewilligt.
Hier ist ein Nachweis vom Arbeitgeber notwendig. Bei Kindern unter 3 Jahren ist ein Elternbeitrag zu zahlen. Dieser Beitrag wird von der Gemeinde Saterland nach Einkommen der Eltern berechnet.
Kindertagesstätte "Weidenhopser" Wittensand
Wählbare Sonderöffnungszeiten
Für Kinder unter 3 Jahren wird ein Kindergartenbeitrag erhoben. Für 3-jährige Kinder und darüber ist die Betreuung kostenfrei.
Sie als Eltern entscheiden sich vor August eines Jahres, welche Zeiten Sie für die Betreuung Ihres Kindes in Anspruch nehmen. Eine Veränderung im laufenden Jahr besprechen Sie gerne bei Bedarf mit der Leitung.
Wichtige Informationen zur Betreuung
Unsere Betreuungsangebote richten sich an Familien im Einzugsgebiet. Die Stundenzahl für die Kindertagespflege wird nach Berufstätigkeit der Eltern bewilligt - ohne Berufstätigkeit 20 Stunden wöchentlich, mit Berufstätigkeit entsprechend den Arbeitsstunden (mit Nachweis des Arbeitgebers).
Bei Kindern unter 3 Jahren ist ein Elternbeitrag zu zahlen, der von der Gemeinde Saterland nach dem Einkommen der Eltern berechnet wird. Für Kinder ab 3 Jahren ist die Betreuung in den Kindergartengruppen kostenfrei.
Sie entscheiden sich vor August eines Jahres für die Betreuungszeiten. Änderungen während des laufenden Jahres sind in Absprache mit der Leitung möglich.
Die genauen Schließ- und Ferienzeiten eines Jahres werden zu Beginn des KiTa-Jahres bekannt gegeben, damit Sie frühzeitig planen können.
Haben Sie Fragen zu unseren Betreuungszeiten?
Wir beraten Sie gerne persönlich und informieren Sie ausführlich über unsere Betreuungsangebote.
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